Storno

STORNIERUNG


  1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann die Buchung ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
  2. Bis spätestens einem Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr in der Höhe von 350,00 zu bezahlen.
  3. Bei späterem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist das gesamte vereinbarte Entgelt (ohne Nebenkosten) zu bezahlen.
  4. Auch wenn der Gast die bestellten Räume nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes (ohne Nebenkosten) verpflichtet.
    Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) vom 23. 09. 1981

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